Termine
Unterrichtsfrei |
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Verordnung der Bildungsdirektion Salzburg vom 28.09.2021, mit der im Schuljahr 2021/22 an allen öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemeinbildenden Pflichtschulen, der 07. Jänner 2022, schulfrei erklärt wird. Gemäß § 2 Abs. 5 Z. 3 des Salzburger Schulzeit-Ausführungsgesetzes. LGBl. Nr. 64/2018, in der geltenden Fassung, wird im Schuljahr 2021/22 an allen öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden Pflichtschulen der Freitag, der 7. Jänner 2022, schulfrei erklärt. |
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